Weitere Entscheidungen unten: BayObLG, 25.03.2021 | BayObLG, 26.10.2021

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.10.2021 - VII-Verg 4/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,53153
OLG Düsseldorf, 27.10.2021 - VII-Verg 4/21 (https://dejure.org/2021,53153)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.10.2021 - VII-Verg 4/21 (https://dejure.org/2021,53153)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Oktober 2021 - VII-Verg 4/21 (https://dejure.org/2021,53153)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,53153) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer des Bundes Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Büro- und Verbrauchsmaterialien Bestimmung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses Verlagerung von Preisbestandteilen vom Kern- in das Randsortiment ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Noch Kalkulation oder schon Spekulation?

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Angebotsausschluss wegen Preisverlagerungen

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Grundsatzentscheidung des BGH engt fakultativen Ausschlussgrund ein

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzutreffender Preis = fehlender Preis! (VPR 2022, 142)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unzutreffender Preis = fehlender Preis! (IBR 2022, 587)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2022, 687
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (39)

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 27/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Direktvergabe von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2021 - Verg 4/21
    aa) Die in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB aufgestellte Rügeobliegenheit besteht nach der Senatsrechtsprechung auch bei Nachprüfungsanträgen gegen angekündigte Direktvergaben (Senatsbeschluss vom 19. Februar 2020, VII-Verg 27/17, BeckRS 2020, 8810 Rn. 21).

    Die Rüge erfüllt ihren Zweck, dem öffentlichen Auftraggeber die Selbstkorrektur zu ermöglichen sowie Verzögerungen und unnötige Nachprüfungsverfahren zu vermeiden (Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 2020, VII-Verg 27/17, und 15. Januar 2020, VII-Verg 20/19; BayObLG, Beschluss vom 20. August 2001, Verg 9/01, NZBau 2002, 348; Jaeger in Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Auflage 2018, § 160 GWB Rn. 3).

    Für eine Divergenzvorlage nach § 179 Abs. 2 GWB besteht vor diesem Hintergrund kein Anlass (zu den Voraussetzungen einer Divergenzvorlage vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019, XIII ZB 120/19 Rn. 14) (Senatsbeschluss vom 19. Februar 2020, VII-Verg 27/17, BeckRS 2020, 8810 Rn. 22).

    Dem gleichzustellen ist, wenn der Antragsteller in tatsächlicher oder rechtlicher Unkenntnis in einer Weise verharrt, die mit Blick auf einen möglichen Vergaberechtsverstoß als ein mutwilliges Sich-der-Erkenntnis-Verschließen zu bewerten ist (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06 - juris, Rn. 35; Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 2020, VII-Verg 27/17, BeckRS 2020, 8810 Rn. 24, vom 15. Januar 2020, VII-Verg 20/19, und vom 12. Juni 2019, VII-Verg 54/18, juris, Rn. 49).

  • OLG Düsseldorf, 19.05.2021 - Verg 41/20

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung zu

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2021 - Verg 4/21
    Ein Verstoß gegen § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV liegt aber auch dann vor, wenn der angegebene Preis offensichtlich unzutreffend ist (Senatsbeschluss vom 16. März 2016, VII-Verg 48/15, BeckRS 2016, 9166 Rn. 12), insbesondere wenn Preisbestandteile in unzulässiger Weise verlagert werden (Senatsbeschluss vom 19. Mai 2021, VII-Verg 41/20).

    Aus diesem Erfordernis lässt sich aber nicht ableiten, dass der Bieter jede Position des Leistungsverzeichnisses nach den gleichen Maßstäben kalkulieren müsste, insbesondere der für jede Position verlangte Preis mindestens den hierfür entstehenden Kosten entsprechen müsste (BGH, Urteil vom 19. Jun. 2018, X ZR 100/16, NZBau 2018, 776 Rn. 9; Senatsbeschluss vom 19. Mai 2021, VII-Verg 41/20).

    Verlagert der Bieter die für einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses eigentlich vorgesehenen Preise ganz oder teilweise in andere Positionen, greift § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV deshalb grundsätzlich ein (BGH, Urteil vom 19. Jun. 2018, X ZR 100/16, NZBau 2018, 776 Rnrn. 14, 15; Senatsbeschlüsse vom 19. Mai 2021, VII-Verg 41/20, und vom 13. März 2019, VII-Verg 42/18, juris Rn. 40).

    Kann der Bieter die Indizwirkung nicht erschüttern, rechtfertigt dies die Annahme, dass das Angebot nicht die geforderten Preisangaben enthält (BGH, Urteil vom 19. Jun. 2018, X ZR 100/16, NZBau 2018, 776 Rn. 16; Senatsbeschluss vom 19. Mai 2021, VII-Verg 41/20).

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - Verg 23/20

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Betrieb

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2021 - Verg 4/21
    Ein Schaden droht, wenn der Antragstellers im Fall eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens bessere Chancen auf den Zuschlag haben könnte (BGH, Beschluss vom 10. November 2009, X ZB 8/09, NZBau 2010, 124 Rn. 32), wenn also die Aussichten dieses Bieters auf die Erteilung des Auftrags zumindest verschlechtert worden sein können (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564, 565; Senatsbeschluss vom 10. Februar 2021, Verg 23/20, BeckRS 2021, 21311 Rn. 26).

    An die Darlegung des entstandenen oder drohenden Schadens sind deshalb keine sehr hohen Anforderungen zu stellen (Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 2021, Verg 23/20, BeckRS 2021, 21311 Rn. 26, und vom 30. September 2020, VII-Verg 15/20).

    Wenn allerdings eine Verschlechterung der Zuschlagschancen durch den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß offensichtlich ausgeschlossen ist, ist der Nachprüfungsantrag mangels Antragsbefugnis unzulässig (Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 2021, Verg 23/20, BeckRS 2021, 21311 Rn. 26, und vom 30. September 2020, VII-Verg 15/20).

  • BGH, 19.06.2018 - X ZR 100/16

    Zuschlagsfähigkeit eines spekualtiv ausgestalteten Angebots durch Drohen dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2021 - Verg 4/21
    Aus diesem Erfordernis lässt sich aber nicht ableiten, dass der Bieter jede Position des Leistungsverzeichnisses nach den gleichen Maßstäben kalkulieren müsste, insbesondere der für jede Position verlangte Preis mindestens den hierfür entstehenden Kosten entsprechen müsste (BGH, Urteil vom 19. Jun. 2018, X ZR 100/16, NZBau 2018, 776 Rn. 9; Senatsbeschluss vom 19. Mai 2021, VII-Verg 41/20).

    Verlagert der Bieter die für einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses eigentlich vorgesehenen Preise ganz oder teilweise in andere Positionen, greift § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV deshalb grundsätzlich ein (BGH, Urteil vom 19. Jun. 2018, X ZR 100/16, NZBau 2018, 776 Rnrn. 14, 15; Senatsbeschlüsse vom 19. Mai 2021, VII-Verg 41/20, und vom 13. März 2019, VII-Verg 42/18, juris Rn. 40).

    Kann der Bieter die Indizwirkung nicht erschüttern, rechtfertigt dies die Annahme, dass das Angebot nicht die geforderten Preisangaben enthält (BGH, Urteil vom 19. Jun. 2018, X ZR 100/16, NZBau 2018, 776 Rn. 16; Senatsbeschluss vom 19. Mai 2021, VII-Verg 41/20).

  • OLG Hamburg, 14.12.2010 - 1 Verg 5/10

    Abwicklungsmanagement - Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2021 - Verg 4/21
    Der Senat weicht auch nicht in einem tragenden Rechtssatz von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg ab, das eine Rügeobliegenheit bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit einer "drohenden" Direktvergabe verneint hat (Beschluss vom 14. Dezember 2010, 1 Verg 5/10, juris, Rn. 66).

    Auf diesen Vertragsschluss muss der Antrag gerichtet sein, das Verfahren ist in diesem Fall gemäß § 178 Satz 3 GWB auf die Feststellung zu richten, dass der beabsichtigte Vertrag gegen Vergabevorschriften verstößt, den Antragsteller in seinen Rechten verletzt und ein Vertragsschluss zu unterlassen ist (OLG Hamburg, Beschluss vom 14. Dezember 2010, 1 Verg 5/10, NZBau 2011, 185, 188; Immenga/ Mestmäcker/Dreher, Wettbewerbsrecht, 6. Aufl. 2021, § 160 GWB Rn. 115).

  • OLG München, 22.06.2011 - Verg 6/11

    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag: Anforderungen an eine wirksame

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2021 - Verg 4/21
    Soweit die Oberlandesgerichte München (Beschlüsse vom 31. März 2016, Verg 14/15, juris, Rn. 141, und vom 22. Juni 2011, Verg 6/11, juris, Rn. 60), Frankfurt a.M. (Beschluss vom 30. Januar 2014, 11 Verg 15/13, juris, Rn. 34) und Celle (Beschluss vom 29. Oktober 2009, 13 Verg 8/09, juris, Rn. 54) eine Rügeobliegenheit bei Direktvergaben verneint haben, betraf dies - anders als hier - Fälle vollzogener Direktvergaben (teils als "De-facto-Vergabe" bezeichnet).

    Zudem war der angewandte Rechtssatz in den genannten Entscheidungen wegen rechtzeitiger Rüge bzw. mangels Feststellungen zur Kenntnis vom Vergaberechtsverstoß (OLG München, Beschluss vom 22. Juni 2011, Verg 6/11) nicht tragend.

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2021 - Verg 4/21
    Ansonsten reicht bloße Erkennbarkeit nicht aus (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, VergabeR 2007, 59, 65 Rn. 35 und ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 8. Dezember 2008, VII-Verg 55/08, BeckRS 2009, 6214 m. w. N.).

    Dem gleichzustellen ist, wenn der Antragsteller in tatsächlicher oder rechtlicher Unkenntnis in einer Weise verharrt, die mit Blick auf einen möglichen Vergaberechtsverstoß als ein mutwilliges Sich-der-Erkenntnis-Verschließen zu bewerten ist (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06 - juris, Rn. 35; Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 2020, VII-Verg 27/17, BeckRS 2020, 8810 Rn. 24, vom 15. Januar 2020, VII-Verg 20/19, und vom 12. Juni 2019, VII-Verg 54/18, juris, Rn. 49).

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 54/18

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Wartepflicht gem. § 19 Abs. 2 S. 3 VOB/A -EU

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2021 - Verg 4/21
    Zudem muss er, um eine Überprüfung zu ermöglichen, angeben, woher seine Erkenntnisse stammen (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. März 2021, VII-Verg 9/21, BeckRS 2021, 21306 Rn. 20; vom 15. Januar 2020, VII-Verg 20/19 juris, Rn. 56; vom 16. August 2019, VII-Verg 56, 18, NZBau 2020, 249 und vom 12. Juni 2019, VII-Verg 54/18 juris, Rn. 71, VergabeR 2020, 92 ff.).

    Dem gleichzustellen ist, wenn der Antragsteller in tatsächlicher oder rechtlicher Unkenntnis in einer Weise verharrt, die mit Blick auf einen möglichen Vergaberechtsverstoß als ein mutwilliges Sich-der-Erkenntnis-Verschließen zu bewerten ist (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06 - juris, Rn. 35; Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 2020, VII-Verg 27/17, BeckRS 2020, 8810 Rn. 24, vom 15. Januar 2020, VII-Verg 20/19, und vom 12. Juni 2019, VII-Verg 54/18, juris, Rn. 49).

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 41/13

    Überprüfung der Einleitung eines Prüfungsverfahrens nach § 19 Abs. 6 VOL/A -EG im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2021 - Verg 4/21
    Diese Aufgreifschwelle ist in der Regel erst bei einem Preisabstand von 20 Prozent zum nächsthöheren Angebot erreicht (Senatsbeschlüsse vom 25. April 2012, Verg 61/11, ZfBR 2012, 613, 615, und vom 30. April 2014, VII-Verg 41/13, BeckRS 2014, 9478 m. w. Nw.), was Bundesgerichtshof gebilligt hat (Beschluss vom 31. Januar 2017, X ZB 10/16, NZBau 2017, 230 Rn. 14) und jedenfalls von der Mehrheit der Vergabesenate so praktiziert wird (MüKoVergabeR II/Seebo/ Lehmann, 2. Aufl. 2019, VOB/A § 16d EU Rn. 9 m. w. Nw.; so jetzt auch OLG München, Beschluss vom 7. März 2013, Verg 36/12, BeckRS 2013, 5399).

    Im Bereich zwischen 10 und 20 Prozent kann zwar eine Nachforschung im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers stehen (Senatsbeschluss vom 30. April 2014, VII-Verg 41/13, BeckRS 2014, 9478), geboten ist sie allerdings allenfalls bei Hinzutreten weiter Indizien.

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2008 - Verg 55/08

    Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2021 - Verg 4/21
    Ansonsten reicht bloße Erkennbarkeit nicht aus (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, VergabeR 2007, 59, 65 Rn. 35 und ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 8. Dezember 2008, VII-Verg 55/08, BeckRS 2009, 6214 m. w. N.).

    Ein (erst) im Nachprüfungsverfahren erkannter Vergaberechtsverstoß kann nach der insoweit eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mithin keine, genauso wenig eine erneute Rügeobliegenheit auslösen (Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2008, VII-Verg 55/08, BeckRS 2009, 6214).

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 120/19

    Busvergabe Heinsberg

  • OLG Celle, 29.10.2009 - 13 Verg 8/09

    Pflicht des Auftraggebers zur Ausschreibung einer Vertragsänderung;

  • OLG Frankfurt, 30.01.2014 - 11 Verg 15/13

    Vergaberecht: Dringlichkeit einer Interimsvergabe im Bereich des öffentlichen

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2010 - Verg 13/10

    Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Angabe eines beratenden Unternehmens in

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - Verg 38/13

    Zulässigkeit des Forderns von Nachweisen hinsichtlich des Lieferanten und der

  • OLG München, 31.03.2016 - Verg 14/15

    Ausgestaltung einer Direktvergabe von Buslinien an "Urenkelgesellschaft" als

  • OLG Karlsruhe, 16.11.2016 - 15 Verg 5/16

    Kiesverwertung - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht zur Ausschreibung einer

  • BayObLG, 20.08.2001 - Verg 9/01

    Rügeobliegenheit des Empfängers einer Information nach § 13 VgV

  • OLG Karlsruhe, 09.10.2012 - 15 Verg 12/11

    Linienbündel Lampertheim - Vergabenachprüfungsverfahren: Verletzung der

  • OLG München, 14.10.2019 - Verg 16/19

    Voraussetzung und Dokumentation bei einer Direktvergabe -

  • OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 11 Verg 7/03

    Entscheidung über die sofortige Beschwerde im Nachprüfungsverfahren nach

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2016 - Verg 48/15

    Ausschließung eines Angebots wegen Korrektur des Einheitspreises für eine

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10

    Bei der Begründung eines Nachprüfungsantrages dürfen die Anforderungen an die

  • OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 11 Verg 5/10

    Vergaberecht: Anforderungen an die Konkretisierung von Rügen; zwingender

  • OLG Düsseldorf, 16.08.2019 - Verg 56/18

    Auftragsgegenstand (nur) funktional beschrieben: Leistungsziel muss klar bestimmt

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 61/11

    Ablehnung des Ausschlusses eines Angebots von der Wertung, da die Angebotspreise

  • OLG München, 07.08.2007 - Verg 8/07

    Substantiierte Rüge

  • OLG München, 17.04.2019 - Verg 13/18

    Vergabeverfahren: Angebotsausschluss wegen unzulässiger Preisverlagerung

  • OLG München, 02.08.2007 - Verg 7/07

    Rüge der Ausschreibung eines verdeckten Leitfabrikats

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 5/16

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels im Vergabenachprüfungsverfahren

  • OLG München, 07.03.2013 - Verg 36/12

    Vergabeverfahren: Zuschlagsverbot bei unangemessen hohen Preisen und

  • VK Bund, 19.01.2021 - VK 2-109/20

    Rahmenvertrag Büromaterial; Preiswertung begrenzt auf "Highrunner",

  • OLG Dresden, 06.06.2002 - WVerg 4/02

    Begründungserfordernis; Nachprüfungsauftrag; Ausschlussfristen

  • OLG München, 11.06.2007 - Verg 6/07

    Verdacht eines Vergaberechtsverstoßes: Rüge "ins Blaue" hinein?

  • BayObLG, 26.05.2023 - Verg 2/23

    Ausschluss eines Bieters wegen fehlerhafter Eigenerklärung

    Zur Konkretisierung seiner Rüge vorgetragene Behauptungen, die ein Bieter aufgrund seines Informationsstands redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten darf, können seinen Ausschluss nicht rechtfertigen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 31. August 2022, Verg 18/21, juris Rn. 73; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Oktober 2021, Verg 4/21, juris Rn. 77).
  • BayObLG, 31.08.2022 - Verg 18/21

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren

    Zur Konkretisierung seiner Rüge vorgetragene Behauptungen, die ein Bieter aufgrund seines Informationsstands redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten darf, können seinen Ausschluss nicht rechtfertigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Oktober 2021, Verg 4/21, juris Rn. 77).
  • VK Bund, 02.08.2022 - VK 2-64/22

    Wirksamkeit, jedoch Rechtswidrigkeit einer Aufhebung bei Wegfall des vom

    Denn der Zurverfügungstellung bzw. Verfügbarkeit der Lfz kam für die Leistungserbringung gemäß der Leistungsbeschreibung eine selbständige Bedeutung zu, die es rechtfertigt, die Vermietung der Lfz hier als einen Unterauftrag i.S.v. § 36 Abs. 1 VgV bzw. § 9 VSVgV einzuordnen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27. Oktober 2021, VII-Verg 4/21 sowie VK Bund, Beschl. v. 19. Januar 2021 VK2-109/20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 25.03.2021 - Verg 4/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,49319
BayObLG, 25.03.2021 - Verg 4/21 (https://dejure.org/2021,49319)
BayObLG, Entscheidung vom 25.03.2021 - Verg 4/21 (https://dejure.org/2021,49319)
BayObLG, Entscheidung vom 25. März 2021 - Verg 4/21 (https://dejure.org/2021,49319)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,49319) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VgV § 31 Abs. 1 S. 1, Abs. 6
    Vergabeverfahren: Zulässigkeit einer produktspezifischen Vergabe

  • rechtsportal.de

    GWB § 134 Abs. 1 ; GWB § 173 Abs. 2 S. 1-3
    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Beschaffung eines dreiachsigen Lkw mit Ladekran und Wechselbrücke im offenen Verfahren; Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis an einer Sachentscheidung über ...

  • ibr-online

    Unter welchen Voraussetzungen sind produktspezifische Vorgaben zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2022, 180
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - Verg 36/16

    Vergaberechtskonformität der Entscheidung der Bundeswehr für die Beschaffung von

    Auszug aus BayObLG, 25.03.2021 - Verg 4/21
    Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (OLG Celle, Beschluss vom 31. März 2020, 13 Verg 13/19, juris Rn. 39; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Mai 2017, VII-Verg 36/16, juris Rn. 40; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. September 2016, 15 Verg 7/16, juris Rn. 29).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - Verg 47/15

    Umfang der Pflicht zu produktneutraler Ausschreibung

    Auszug aus BayObLG, 25.03.2021 - Verg 4/21
    Die Rechtsprechung verlangt für eine Rechtfertigung einer produktspezifischen Ausschreibung, dass der Auftraggeber objektive und auftragsbezogene Gründe angibt und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen hat, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (OLG Celle, a.a.O., Rn. 41; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016, VII-Verg 47/15, juris Rn. 21).
  • OLG Karlsruhe, 14.09.2016 - 15 Verg 7/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Wettbewerbsbeschränkung bei Ausschreibung der

    Auszug aus BayObLG, 25.03.2021 - Verg 4/21
    Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (OLG Celle, Beschluss vom 31. März 2020, 13 Verg 13/19, juris Rn. 39; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Mai 2017, VII-Verg 36/16, juris Rn. 40; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. September 2016, 15 Verg 7/16, juris Rn. 29).
  • OLG Celle, 31.03.2020 - 13 Verg 13/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Digitale

    Auszug aus BayObLG, 25.03.2021 - Verg 4/21
    Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (OLG Celle, Beschluss vom 31. März 2020, 13 Verg 13/19, juris Rn. 39; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Mai 2017, VII-Verg 36/16, juris Rn. 40; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. September 2016, 15 Verg 7/16, juris Rn. 29).
  • OLG München, 26.03.2020 - Verg 22/19

    Vergabeverstoß wegen Verletzung der Verpflichtung zur produktneutralen

    Auszug aus BayObLG, 25.03.2021 - Verg 4/21
    - Soweit sich die Antragstellerin auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 26. März 2020, Verg 22/19 beruft, verkennt sie, dass es dort um eine - zunächst von der Vergabestelle selbst gar nicht erkannte - verdeckte produktspezifische Ausschreibung ging.
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - Verg 30/18

    "Einsatz von Pflegeexperten" ist Leistungs-, nicht Eignungsanforderung!

    Auszug aus BayObLG, 25.03.2021 - Verg 4/21
    Dem Interesse des Antragsgegners an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens ist damit der Vorrang zu gewähren (h.M., vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2018, Verg 30/18, juris Rn. 38 f).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2023 - 10 U 2/23

    Ersatzauftrag öffentlich ausgeschrieben: Kein Verstoß gegen

    Denn eine derartige produktspezifische Ausschreibung (vgl. zu den vergaberechtlichen Anforderungen Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 8. Juli 2021 - 19 Verg 2/21 -, Rn. 30, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 25. März 2021 - Verg 4/21 -, juris) beschränkt auf das Trampolin Eurotramp wäre schon deshalb untunlich gewesen, weil es bereits der Beklagten über einen langen Zeitraum nicht gelungen ist, das von ihr angebotene Trampolin Eurotramp zu beschaffen.
  • BayObLG, 29.07.2022 - Verg 13/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Durchführung eines

    Die Festlegung hat willkür- und diskriminierungsfrei zu erfolgen und die Vorgaben des § 31 Abs. 6 VgV zu beachten (BayObLG, Beschl. v. 25. März 2021, Verg 4/21, juris Rn. 50 ff.; OLG Rostock, Beschl. v. 1. September 2021, 17 Verg 2/21 - LUCA-App I , juris Rn. 43; OLG München, Beschl. v. 26. März 2020, Verg 22/19, juris Rn. 128; Beschl. v. 9. März 2018, Verg 10/17, NVwZ 2018, 995 Rn. 37; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7. Juni 2017, VII- Verg 53/16, juris Rn. 33; OLG Koblenz, Beschl. v. 5. September 2002, 1 Verg 2/02, juris Rn. 107 ff.).
  • BayObLG, 29.07.2022 - Verg 13.21

    Zulässigkeit der Vergabe der Beschaffung der "LucaApp"

    Die Festlegung hat willkür- und diskriminierungsfrei zu erfolgen und die Vorgaben des § 31 Abs. 6 VgV zu beachten (BayObLG, Beschluss vom 25. März 2021, Verg 4/21, juris Rn. 50 ff.; OLG Rostock, Beschluss vom 1. September 2021, 17 Verg 2/21 - LUCA-App I, juris Rn. 43; OLG München, Beschluss vom 26. März 2020, Verg 22/19, juris Rn. 128; Beschluss vom 9. März 2018, Verg 10/17, NVwZ 2018, 995 Rn. 37; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juni 2017, VIIVerg 53/16, juris Rn. 33; OLG Koblenz, Beschluss vom 5. September 2002, 1 Verg 2/02, juris Rn. 107 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 26.10.2021 - Verg 4/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,43891
BayObLG, 26.10.2021 - Verg 4/21 (https://dejure.org/2021,43891)
BayObLG, Entscheidung vom 26.10.2021 - Verg 4/21 (https://dejure.org/2021,43891)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Oktober 2021 - Verg 4/21 (https://dejure.org/2021,43891)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,43891) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GWB § 7, § 173, § 175 Abs. 2, § 182 Abs. 3 S. 5, Abs. 4 S. 3
    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostentragung bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags

  • rewis.io

    "Zu den Anforderungen an eine produktspezifische Ausschreibung"

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Europaweite Ausschreibung im Rahmen eines offenen Verfahrens zur Beschaffung eines LKWs Rücknahme eines Nachprüfungsantrags Entscheidung über die Kosten des Verfahrens vor einer Vergabekammer

  • ibr-online

    Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Antragsteller muss die Kosten tragen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2022, 61
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.03.2009 - X ZB 29/08

    Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 26.10.2021 - Verg 4/21
    Durch die Rücknahme des Nachprüfungsantrags, die in der freien Disposition des Antragstellers steht und auch im Beschwerdeverfahren ohne Zustimmung der übrigen Beteiligten erklärt werden kann (BGH, Beschluss vom 24. März 2009, X ZB 29/08, NZBau 2009, 466, juris Rn. 12), ist das Verfahren beendet.
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2009 - Verg 35/09

    Kostenerstattung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer

    Auszug aus BayObLG, 26.10.2021 - Verg 4/21
    Der Beschluss der Vergabekammer ist - abgesehen von der Gebührenfestsetzung - hinfällig und damit gegenstandslos (OLG Düsseldorf vom 09.11.2009, Verg 35/09; Schäfer in Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 5. Auflage, § 178 GWB, Rn. 29), was der Senat in Ziffer 1 des Beschlusstenors deklaratorisch aufgenommen hat.
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2020 - Verg 13/20

    Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Wer hat die Kosten zu tragen?

    Auszug aus BayObLG, 26.10.2021 - Verg 4/21
    Es entspricht der Billigkeit, der Antragstellerin, die sich durch die Rücknahme ihres Nachprüfungsantrags in die Rolle der Unterlegenen begeben hat (vgl. OLG München, Beschluss vom 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Oktober 2020, Verg 13/20, juris Rn. 15; Beschluss vom 20. Mai 2019, VII-Verg 60/18, juris Rn. 9), die Verfahrenskosten und die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners aufzuerlegen.
  • OLG München, 06.11.2020 - Verg 9/20

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des vergaberechtlichen Nachprüfungsantrages

    Auszug aus BayObLG, 26.10.2021 - Verg 4/21
    Es entspricht der Billigkeit, der Antragstellerin, die sich durch die Rücknahme ihres Nachprüfungsantrags in die Rolle der Unterlegenen begeben hat (vgl. OLG München, Beschluss vom 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Oktober 2020, Verg 13/20, juris Rn. 15; Beschluss vom 20. Mai 2019, VII-Verg 60/18, juris Rn. 9), die Verfahrenskosten und die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners aufzuerlegen.
  • BayObLG, 26.03.2024 - Verg 12/23

    Verfahren vor der Vergabekammer, Entscheidungen der Vergabekammer,

    Im Übrigen ist durch die Rücknahme des Nachprüfungsantrags der Beschluss der Vergabekammer vom 25. Juli 2023 insoweit wirkungslos geworden (BayObLG, Beschluss vom 26. Oktober 2021, Verg 4/21, juris Rn. 2), als nicht Bestandskraft eingetreten ist (Verbot, den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen).

    Soweit das Verfahren die Zulässigkeit der Ausführungsbedingung betraf, wäre die Beschwerde der Antragstellerin - wie vom Senat in der mündlichen Verhandlung vom 6. März 2024 dargelegt - aller Voraussicht nach erfolglos gewesen; zudem hat sich die Antragstellerin durch die Rücknahme des Nachprüfungsantrags insoweit in die Rolle der Unterlegenen begeben (vgl. hierzu BayObLG, Beschluss vom 26. Oktober 2021, Verg 4/21, juris Rn. 3 m. w. N.).

    Da die Beschwerde der Antragstellerin voraussichtlich erfolglos geblieben wäre und sie sich zudem durch die Rücknahme des Nachprüfungsantrags insoweit in die Rolle der Unterlegenen begeben hat (vgl. hierzu BayObLG, Beschluss vom 26. Oktober 2021, Verg 4/21, juris Rn. 3 m. w. N.), entspricht es ferner der Billigkeit, der Antragstellerin gemäß § 175 Abs. 2 i. V. m. § 71 Satz 1 GWB die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die zur Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Antragsgegners und der Beigeladenen aufzuerlegen, die sich am Beschwerdeverfahren ebenfalls aktiv beteiligt hat.

  • BayObLG, 05.08.2022 - Verg 7/22

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Beschwerderücknahme;

    Zudem hat sie sich durch die Rücknahme ihres Rechtsmittels in die Rolle der Unterlegenen begeben (vgl. zur Rücknahme eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung: BGH, Beschl v. 8. März 2021, KVR 96/20, juris Rn. 2; zur Rücknahme einer sofortigen Beschwerde: BayObLG, Beschluss vom 8. November 2021, Verg 10/21, juris Rn. 23; zur Rücknahme eines Nachprüfungsantrags: BayObLG, Beschluss vom 26. Oktober 2021, Verg 4/21, juris Rn. 3; OLG München, Beschluss vom 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Oktober 2020, Verg 13/20, juris Rn. 15).
  • BayObLG, 05.08.2022 - Verg 9/22

    Kostenentscheidung, Kosten des Beschwerdeverfahrens, Streitwertberechnung,

    Zudem hat sie sich durch die Rücknahme ihres Rechtsmittels in die Rolle der Unterlegenen begeben (vgl. zur Rücknahme eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung: BGH, Beschl v. 8. März 2021, KVR 96/20, juris Rn. 2; zur Rücknahme einer sofortigen Beschwerde: BayObLG, Beschluss vom 8. November 2021, Verg 10/21, juris Rn. 23; zur Rücknahme eines Nachprüfungsantrags: BayObLG, Beschluss vom 26. Oktober 2021, Verg 4/21, juris Rn. 3; OLG München, Beschluss vom 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Oktober 2020, Verg 13/20, juris Rn. 15).
  • BayObLG, 05.08.2022 - VERG 9.22

    Vergabenachprüfung: Streitwert für das Beschwerdeverfahren bei ausgebliebenem

    Zudem hat sie sich durch die Rücknahme ihres Rechtsmittels in die Rolle der Unterlegenen begeben (vgl. zur Rücknahme eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung: BGH, Beschl v. 8. März 2021, KVR 96/20, juris Rn. 2; zur Rücknahme einer sofortigen Beschwerde: BayObLG, Beschluss vom 8. November 2021, Verg 10/21, juris Rn. 23; zur Rücknahme eines Nachprüfungsantrags: BayObLG, Beschluss vom 26. Oktober 2021, Verg 4/21, juris Rn. 3; OLG München, Beschluss vom 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Oktober 2020, Verg 13/20, juris Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht